Die Zusammensetzung des Senates der Universität Bonn ist für die Amtsperiode April 2014 bis März 2016 neu bestimmt worden. Diesem Gremium gehören 12 Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer, 4 Vertreter der akademischen Mitarbeiter, 4 Studierendenvertreter und 3 Vertreter der Gruppe der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung an.
Die acht Fachgruppen (Pharmazie, Biologie, Erdwissenschaften, Chemie, Physik/Astronomie, Mathematik, Informatik und Molekulare Biomedizin) konnten im Vorfeld Kandidaten für die Ämter als Senator und Stellvertreter vorschlagen. Gewählt wurden diese dann in (geheimer) Briefwahl. Als stimmberechtigte Mitglieder und Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer wurden in den Senat gewählt:
- Kath.-Theol. Fakultät: Prof. Dr. Georg Schöllgen
- Ev.-Theol. Fakultät: Prof. Dr. Hartmut Kreß
- Rechts- und Staatsw. Fakultät: Prof. Dr. Urs Kindhäuser
- Rechts- und Staatsw. Fakultät: Prof. Dr. Matthias Kräkel
- Med. Fakultät: Prof. Dr. Nicolas Wernert
- Med. Fakultät: Prof. Dr. Torsten Pietsch
- Philosophische Fakultät: Prof. Dr. Martin Benz
- Philosophische Fakultät: Prof. Dr. Konrad Vössing
- Math.-Naturw. Fakultät: Prof. Dr. Michael Hoch
- Math.-Naturw. Fakultät: Prof. Dr. Diana Imhof
- Landwirtschaftl. Fakultät: Prof. Dr. Jürgen Kusche
- Landwirtschaftl. Fakultät: Prof. Dr. Florian Grundler
Aufgaben der Senatoren sind u.a. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen.
"Meine Motivation für dieses Amt ist es, die zukünftige Ausrichtung der Universität in Forschung und Lehre mit zu gestalten und auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und international Raum hin zu arbeiten," so Prof. Hoch.